Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung muss
schriftlich mittels Anmeldeformular (Formular im Büro oder aus dem
Internet erhältlich) vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem
Zugang der schriftlichen Reisebestätigung (Rechnung ) zustande. Bei
Minderjährigen ist die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten zu
unterschreiben.
Bezahlung
Mit Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung fällig. Diese ist auf der
Rechnung aufgeführt und innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen.
Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist
der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Unterlagen werden dem Kunden
rechtzeitig vor Reisebeginn vom Veranstalter zugesandt oder
ausgehändigt.
Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters.
Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der
Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten. Bei Hoch- oder Niedrigwasser kann der
Veranstalter die Tour verschieben. Der Kunde kann in diesem Fall
jederzeit stornieren. Die Stornokosten betragen dann lediglich 10 %
des Gesamtbetrages.
Preisveränderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter
den Reisenden unverzüglich. spätestens jedoch 21 Tage vor
Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach
diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als
5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich Der Rücktritt
soll aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für
den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er
kann gemäß § 651 i. Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: Stornokosten in Höhe der Anzahlung,
Rücktritt von 30 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtbetrages,
Rücktritt ab 8 Tage bis 48 Stunden vor Reisebeginn: 80% des Gesamtbetrages,
ab 48 Stunden vor Reisebeginn 100 % des Gesamtbetrages.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung. Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
1. wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
2. wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen,
behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den
Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Mindestteilnehmerzahl
Kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl die Reise nicht
stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 14 Tage vor
Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Eine entsprechende Mitteilung
muß den Kunden bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen
sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.
Umbuchung, Ersatzperson
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der
gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der
Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Eine
Umbuchung auf eine andere, im Prospekt aufgeführtes Tour, ist bis 14
Tage vor Reisebeginn möglich. Bis vor Reisebeginn kann sich der
Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten
ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der
Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten
Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen
Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische
bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme
entgegenstehen. Hierfür kann wie bei der Umbuchung eine Gebühr in
Rechnung gestellt werden.
Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften. die auf die voll einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen
daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung.
Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm
mitgeführten Sachen verursacht wird.
Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort
mitzuteilen. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche
anzuerkennen.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates,
in dem die Reise angeboten wird über Bestimmungen von Pass-, Visa-
und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige
eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die
Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat (aus der
Anmeldung) erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine
Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger
Vorschriften ergeben.
Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche
und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen
sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit,
ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne
Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen.
Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche
Körperverletzung, Diebstahl, Drogendelikte, mutwilliger
Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der
Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des
Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das
Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats
nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter
geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner
Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß
endet. Hat der Vertragspartner gegenüber dem Veranstalter fristgemäß
seine Ansprüche geltend gemacht, ruht die Verjährung bis zum Tage der
schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche
aus unerlaubten Handlungen verjähren in 3 Jahren.
Allgemeines
1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz, 79639
Grenzach-Wyhlen, verklagen.
2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
RAFFTAFF
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